Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung über Barzahlung oder EC-Kartenzahlung.
Die Berechnung der tierärztlichen Leistungen erfolgt verpflichtend anhand der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, Stand: 15.08.2022, in Kraft getreten am 22.11.2022).
Allgemeine Informationen zur Gebührenordnung sowie einen detaillierten Einblick in die Preisgestaltung können Sie beispielsweise über die Website der Bundestierärztekammer (www.bundestieraerztekammer.de, Stichwort GOT) erhalten.
Nach der GOT wird zu Notdienstzeiten für jeden Patienten zusätzlich eine pauschale Notdienstgebühr von 50,00 € (+ MWSt) erhoben. Ferner muss laut GOT für Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache (bis zum 4-fachen) Satz der GOT abgerechnet werden.
Wir behalten uns vor, für nicht oder sehr kurzfristig abgesagte, und daher nicht mehr anderweitig vergebbare, Termine ein Entgelt (Entschädigung) von 25 €, für nicht eingehaltene OP-Termine 50 € (jeweils inkl. 19 % MwSt.) in Rechnung zu stellen.